AGB

Lehrgangsvertrag für den staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgang „Außenstände minimieren“

Zulassungs-Nr. 775099

► Gegenstand und Ziel des Fernlehrganges
Ziel dieses Fernlehrgangs ist es, den Teilnehmer/die Teilnehmerin zu befähigen, Zahlungsrückstände von Kunden professionell bearbeiten zu können. Dazu gehört die Vermittlung eines breiten, zusammenhängenden Wissens über das gesamte Mahn- und Inkassowesen, das von individuellen Mahnbriefen über Telefon-Inkasso und den gerichtlichen Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung reicht.

►Lehrgangsinhalt:
1.Teil:

Einführung
Kurs 1: Die wirkungsvolle individuelle Mahnung
Kurs 2: Einwände und Prüfung der Rechtsgrundlage
Kurs 3: Rechtliche Sicherheitsprüfung
Kurs 4: Grundlagen des Mahnwesens
Kurs 5: Telefon-Inkasso: Telefonische Mahnung und Umgang mit Ausreden

Prüfungsfragen

2.Teil:
Kurs 6: Der Lieferantenkredit -Grundlagen des Kreditwesens
Kurs 7: Absicherung der Forderung
Kurs 8: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Kurs 9: Besonderheiten bei Privatpersonen
Kurs 10: Besonderheiten bei Unternehmen

Prüfungsfragen

Zulassungsbedingungen bzw. Teilnehmervoraussetzungen
Veranstalter:
Institut für Fernunterricht
Dr. Thomas Wedel Steffen Kowalski FUW
Goethestr.25

90522 Oberasbach

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sollte über eine gute Allgemeinbildung verfügen. Spezielle Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zustandekommen des Vertrages
Dieser Lehrgangsvertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Lehrgangs-Vertrag unterschrieben zurücksendet und davon eine Ausfertigung sowie das erste Studienmaterial erhält. Ab diesem Termin beginnt der Lehrgang.

 

Laufzeit und Dauer
Die voraussichtliche Dauer des Lehrgangs beträgt sechs Monate. (Regelstudienzeit) 
Es gibt weder eine Mindest- noch eine Höchstlaufzeit.

 

Lehrgangsablauf
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält zunächst das Studienmaterial des ersten Teils und arbeitet den zugesandten Lehrgangsteil durch. Am Ende befinden sich Einsendeaufgaben /Prüfungsfragen. Diese sind auszufüllen und einzusenden. Sie werden durchgesehen, bewertet und in Kopie (zur eigenen Information) zurückgesandt.

In gleicher Weise läuft auch alles beim zweiten Lehrgangsteil ab. Diesen zweiten Teil erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Regelfall nach drei Monaten. Wenn er/sie den vorhergehenden Lehr-gangsteil früher abschließt, bekommt er/sie auch den nächsten Teil früher zugesandt. Bei erfolgreichem Abschluss des Fernlehrganges erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine FUW-Urkunde dahingehend, dass dieser staatlich geprüfte und zugelassene Fernlehrgang erfolgreich absolviert wurde. Der Lehrgang ist bestanden, wenn die Summe der Punkte aus allen Einsendeaufgaben mindestens 55% der möglichen Punkte ergibt. Ist das Lehrgangsergebnis "gut" (= mindestens 80 % der Punkte) oder "sehr gut" (= mindestens 90 % der Punkte) wird dieses Ergebnis in der Urkunde angegeben.

Lehrgangsgebühr, Zahlungsweise
Die Lehrgangsgebühr beträgt 590 Euro und ist mehrwertsteuerfrei. Sie ist in zwei Raten á 295 Euro (jeweils für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten) zu bezahlen. Die erste Rate ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des ersten Lehrgangsteils zu bezahlen, die zweite Rate dementsprechend 3 Monate später.

Über die Gebühr wird eine Rechnung gestellt.

Zusatzkosten
In der Lehrgangsgebühr sind die Lehrgangs-materialen sowie das Buch „Mahnbriefe geschickt formulieren” enthalten. Zusatzkosten sind lediglich das Briefporto für die Einsendeaufgaben. Es entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, die über die üblichen Tarife, mit denen man rechnen muss, hinausgehen.

Lehrgangsbetreuung
Die Betreuung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
in fachlichen Fragen erfolgt durch Dr. jur. Thomas Wedel, Oberasbach. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zum Lernstoff zu stellen, wenn etwas unklar geblieben ist.

Kündigungsbedingungen
Nachdem die Widerspruchsfrist von 14 Tage verstrichen ist, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Lehrgang jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Falle der Kündigung ist nur der Teil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen (anteiliger Zeitraum an der Regelstudienzeit) entspricht. Das Recht beider Vertragsteile, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung wird durch Zugang beim Veranstalter wirksam.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für evtl. Streitigkeiten ist der Wohnort des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Datenschutzinformation 
Ihre Daten verwendet das Institut für Fernunterricht zu Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem ist das Institut für Fernunterricht daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote zukommen zu lassen. Deshalb verarbeitet das Institut für Fernunterricht und deren Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) a, b, c und f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter der Anschrift Institut für Fernunterricht Dr. Thomas Wedel FUW, Goethestr.25, 90522 Oberasbach, Deutschland der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 

Den Verantwortlichen für Datenschutz erreichen Sie ebenfalls unter der genannten Anschrift oder per E-Mail unter info@fachmann-forderungsmanagement.de.